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SeiteninhaltDie Fachbereichsfrauenbeauftragten und -rätinnenSitzungstermine
Adressenliste der Fachbereichsfrauenbeauftragten und -rätinnenFachbereichsfrauenbeauftragte bzw. -rätinnen sind als Akteurinnen in den hochschulpolitischen Diskussionsprozessen unverzichtbar und begleiten und unterstützen die Arbeit der zentralen Frauenbeauftragten. Sie sind erste Anlaufstelle bei fachbereichspezifischen Frauenproblemen, und immer an Anregungen, Vorschlägen und Engagement von Fachbereichsfrauen interessiert. Frauenvertretungen an den FachbereichenAn den Fachbereichen haben sich zwei Modelle der Frauenvertretung entwickelt, die Frauenbeauftragte und der Frauenrat. Die Frauenbeauftragte:Eine Frau vertritt die Interessen der Frauen aller Statusgruppen (Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Studentinnen und nichtwissenschaftliches Personal), und zwar unabhängig davon, welcher Statusgruppe sie selbst angehört. Diese Form der Frauenvertretung besteht aus max. drei Frauen: der Frauenbeauftragten und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen. Der Frauenrat:Die Statusgruppen werden jeweils von einer Frau vertreten, die auch dieser Statusgruppe angehören muss. Ein Frauenrat besteht je nach Grundmodell aus max. acht oder 12 Frauen: den vier Vertreterinnen der Statusgruppen und ihren Stellvertreterinnen. Aber nicht immer finden sich aus allen Statusgruppen Vertreterinnen. Nicht in jedem Frauenrat sind somit auch immer alle Statusgruppen vertreten. Darüber hinaus haben wir an unserer Universität auch Frauenräte, die sich aus Frauenbeauftragten der einzelnen Institute eines Fachbereichs zusammensetzen. Aber auch Frauenbeauftragte, die für einzelne Statusgruppen zuständig sind, und im eigentlichen Sinn keine Frauenbeauftragten sind.
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Druckversion: 14. Mai 2012, 13:54
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/beauf_vp/frauen/FB_Verwaltung/frb-fb/index.html