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Ruth-Moufang-Fonds


Fonds zur Finanzierung von Maßnahmen zur Karriereförderung von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an den Fachbereichen der Goethe-Universität

--> Hier gehts zur aktuellen Ausschreibung 2012


Aus Mitteln des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder richtet die Goethe-Universität den Ruth Moufang Fonds ein. Ruth Moufang erhielt 1957 ihr Ordinariat und war die erste Professorin der Johann Wolfgang Goethe-Universität.

Aus dem Fonds sollen in den nächsten fünf Jahren Maßnahmen zur Karriereförderung von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an den Fachbereichen der Goethe-Universität finanziert werden. Neben den bereits bestehenden zentralen, zum Teil hochschulübergreifenden Maßnahmen (z.B. die Mentoringprojekte MentorinnenNetzwerk, SciMento, ProProfessur sowie Trainings für Wissenschaftlerinnen im Gleichstellungsbüro der Goethe-Universität) erweist sich eine möglichst gezielte, auf die einzelnen Fachkulturen abgestimmte Unterstützung von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auf Fachbereichsebene als wichtiger Teil der erfolgreichen Nachwuchsförderung.

So zeigen die Fachbereichsstatistiken der Goethe-Universität, dass der Anteil von Frauen von Qualifikationsstufe zu Qualifikationsstufe zwar in allen Fächern sinkt; bei genauer Betrachtung wird aber deutlich, dass die starken Einbrüche an unterschiedlichen Stellen einsetzen und wahrscheinlich auch unterschiedlich begründet sind. In der Chemie zum Beispiel ist die Promotion ähnlich der Medizin fast obligatorisch; der Frauenanteil an den Promovierenden ist daher relativ hoch. Nach der Promotion verlässt aber ein großer Teil der Chemikerinnen die Universität: die Strukturen an der Hochschule geben vielen zu wenig Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren ist – die Arbeitsbedingungen in der Industrie erscheinen hier lukrativer –, die Förderung in die Forschung hinein scheint nur wenig zu gelingen, weibliche professorale Vorbilder sind kaum vorhanden. Ähnliches zeigt sich in der Physik und Mathematik, nur ist der stärkste Einbruch hier bereits direkt nach dem Studium zu verzeichnen. Während karrierefördernde Maßnahmen für Wissenschaftlerinnen in der Chemie und der Medizin also vor allen den Übergang von der Promotion in die Postdoc-Phase fokussieren müssen, sollten sie in der Mathematik und Physik den Weg in die Promotion hinein unterstützen bzw. bereits auf der Ebene der Studentinnen beginnen. In den Gesellschafts-, Erziehungswissenschaften und in den Sprach- und Kulturwissenschaften wiederum ist in allen Stufen eine Unterstützung der Nachwuchswissenschaftlerinnen wichtig, die Verbesserungen der Rahmenbedingungen und konkrete Förderung sind jedoch vor allem bei dem Übergang zur Professur notwendig.

Studierende und WissenschaftlerInnen finden in den verschiedenen Fachbereichen bzw. Fachkulturen also spezifische Bedingungen vor, die sie in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn fördern, aber auch – und das trifft nach wie vor insbesondere Frauen – behindern. Maßnahmen zur Karriereförderung sollten daher so konkret wie möglich auf diese besonderen Bedingungen ausgerichtet sein und sowohl durch gezielte Trainings u.a. Studentinnen und Wissenschaftlerinnen unterstützen, bestehende Barrieren zu überwinden, als auch einen Beitrag dazu leisten, behindernde Rahmenbedingungen zu verändern.

 

Fördervolumen

Die Universität stellt aus Mitteln des Professorinnenprogramms jährlich 50.000 Euro zur Verfügung. Die im jeweiligen Jahr nicht verwendeten Mittel werden auf das Folgejahr übertragen.

Mindestens 25% der Kosten der beantragten Maßnahmen muss der Fachbereich tragen. Die höchste Bewilligungssumme (d.h. die aus dem Fonds gezahlte Summe) pro Antrag liegt bei 15.000 Euro.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden alle Maßnahmen die zur Karriereförderung von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an den jeweiligen Fachbereichen beitragen. Dies können auf Personengruppen bezogene Maßnahmen sein, wie z.B. Mentoring für Studentinnen, gezielte Trainings für Wissenschaftlerinnen der verschiedenen Qualifikationsstufen, Peercoaching oder Gruppenmentoring für Promovendinnen und/ oder PostDocs und Habilitandinnen, aber auch Maßnahmen, die Verbesserungen der Rahmenbedingungen an den Fachbereichen bewirken. Z.B. könnte vorübergehend eine wissenschaftliche Hilfskraft/ Mitarbeiterin beschäftigt werden, die sich mit der Umsetzung der in dem Frauenförderplan und in dem Gleichstellungskonzept sowie in der Stellungnahme zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG benannten strukturellen Maßnahmen auf Fachbereichsebene befasst. Auch kleine Studien über den Verbleib z.B. von Promovendinnen eines Fachbereichs können gefördert werden.

Abgesehen von Stellen, die auf die Umsetzung von karrierefördernden Maßnahmen selbst zielen, sind Einzelförderung wie z.B. Studien- oder Promotionsabschlussstipenden, Förderung von Auslandsaufenthalten etc. nur als Ausnahme in ganz besonders begründeten Notfällen und unter Nachweis aller bisherigen Versuche, eine anderweitige Finanzierung zu erhalten, möglich.

 

Förderbedingungen und Antragsverfahren

Die Ausschreibung erfolgt in der ersten Dezemberwoche jeden Jahres; Anträge können einmal jährlich bis zum letzten Werktag der ersten Februarwoche beim Gleichstellungsbüro eingereicht werden.

Das Antragsverfahren läuft im Wettbewerb: die besten Konzepte bzw. Maßnahmen werden bewilligt. Jeder Fachbereich kann mehrere Anträge stellen; die Maximalsumme von 15.000.- Euro insgesamt im jeweiligen Antragsjahr wird in der Bewilligung aber nicht überschritten. Fachbereiche können sich auch für einen Antrag zusammenschließen. Der Antrag soll auf mindestens drei und maximal fünf Seiten begründen, in welcher Weise die beantragte Maßnahme der Karriereförderung von Studentinnen und/oder Wissenschaftlerinnen dient und warum gerade diese Maßnahme besonders gut für den jeweiligen Fachbereich geeignet ist. Zudem soll eine konkrete Kostenaufstellung beigelegt werden. Die verwendeten Mittel müssen direkt nach Abschluss der Maßnahme, spätestens sechs Wochen nach Ende der Maßnahmen, vollständig belegt werden. Die entsprechenden Belege sind zusammen mit einem kleinen Bericht (2-4 Seiten) über den Ertrag der Maßnahme an das Gleichstellungsbüro zu senden.

Die Anträge erfolgen über die Dekanate der Fachbereiche im Benehmen mit den jeweiligen Fachbereichsfrauenbeauftragten und -räten. Über die Anträge entscheidet eine Kommission innerhalb von sechs Wochen nach Antragsschluss. Die Federführung der Kommission hat die für Gleichstellung zuständige Vizepräsidentin/ der Vizepräsident; die Geschäftsführung liegt bei der Frauenbeauftragten und Leiterin des Gleichstellungsbüros. Zu der Kommission gehören drei Nachwuchswissenschaftlerinnen aus den verschiedenen Fächerclustern Naturwissenschaften/Medizin, Geisteswissenschaften und Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Sie werden von der Frauenbeauftragten vorgeschlagen und durch die zuständige Vizepräsidentin/ Vizepräsident der Universität bestimmt.

 

Folgende Projekte wurden bisher gefördert:

Ausschreibung 2010:

  • Finanzierung einer Informationsbroschüre zur Verbesserung von familiengerechten Strukturen (FB 03)

  • 1. Stud. Hilfskraft zur Unterstützung der Frauenbeauftragten und der Gleichstellungsmaßnahmen; 2. Fonds für Kinderbetreuungskosten außerhalb der Regelbetreuung; 3. Role-Model-Vorträge (FB 05)

  • Mentoringprogramm für weibliche Studierende der Fächer Germanistik und Deutsch in der Studienabschluss- und Graduiertenphase (FB 10)

  • Finanzielle Unterstützung der Lan-Party für Schülerinnen und des Girls‘ Days 2011 (FB 12)

  • 1.Finanzielle Unterstützung Teilnahme 15. Deutsche Physikerinnentagung; 2.Professorinnencafé; 3. Stammtisch für Physikerinnen; 4.Finanzielle Unterstützung der Fahrt zur Zusammenkunft aller Physikfachschaften (Zapf); 5. Stud. Hilfskraft zur Unterstützung der Gleichstellungsmaßnahmen (FB 13)

  • Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte zur Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Entlastung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (FB 14)

  • Elternfonds – Übernahme von Kinder-betreuungskosten für Tätigkeiten außerhalb der Kernbetreuungszeiten (FB 14)

  • Mentoring für Schülerinnen in MINT-Studiengängen (FB 11, 12, 13)

  • Finanzielle Förderung des Girls‘ Day 2011 für Schülerinnen (FB 11, 12, 13, 14)

  • Finanzielle Unterstützung bei der Notfallkinderbetreuung während der Prüfungszeiträume (FB 16)

Ausschreibung 2009:

  • Mittel für Kinderbetreuungskosten bei Konferenzreisen    (FB 02)

  • Förderung einer Studie am FB 05 zur gendergerechten Reanalyse von Befragungsdaten im Hinblick auf die Auswirkungen von Darbietungen weiblicher Führungskräfte am Fachbereich     
    (FB 05)

  • Gender- und Diversity-spezifische Workshops und Vorträge im Rahmen des Mentoringprogramms am FB 08   (FB 08)

  • Förderung einer Software-Schulung für Doktorandinnen & Postdoktorandinnen   (FB 15)

 


 

 

geändert am 16. Januar 2012  E-Mail: Webmasterpresse@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 16. Januar 2012, 14:58
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/beauf_vp/frauen/FB_Verwaltung/ruth_moufang_fonds/index.html